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Ein Hundehalter muss seinen Hund so halten, dass er nicht plötzlich auf einen Radweg läuft

 
 

Hat die Hundehalterin nicht verhindert, dass ihr Hund vom Rand bis zur Mitte des Radwegs gelangte, wodurch eine andere Hundehalterin auf Inlineskates zu Sturz kam, so hat sie den Beweis der Einhaltung der objektiv erforderlichen Sorgfalt nicht erbracht.

Die Klägerin war auf Inlineskates auf einem Radweg unterwegs und führte ihren etwa 35 kg schweren Hund an der Leine. Als sie die Beklagte neben dem Radweg stehend mit deren – ebenfalls rund 35 kg schwerem – Hund, der am Boden lag, bemerkte, beschleunigte sie ihre Fahrt, um den anderen Hund schnell zu passieren. Als jedoch der Hund der Beklagten daraufhin aufstand und in den Radweg hineinlief, blieb der Hund der Klägerin abrupt stehen, die Leine spannte sich und die Klägerin stürzte, wodurch sie schwer verletzt wurde.

Die Klägerin, die sich selbst ein Mitverschulden von einem Drittel zurechnete, begehrte von der Beklagten Schadenersatz und die Feststellung der Haftung für mögliche Folgeschäden. Die Beklagte wendete ein, die Klägerin treffe das Alleinverschulden an ihrem Sturz.

Die Vorinstanzen gaben den Klagebegehren insgesamt zur Hälfte statt.

Der Oberste Gerichtshof wies die dagegen von der Beklagten erhobene Revision zurück und führte aus:

Die Beurteilung des – von den Umständen des Einzelfalls abhängigen – Verhaltens der Beklagten als Hundehalterin dahin, dass sie den Beweis der ordnungsgemäßen Verwahrung ihres Hundes nicht erbracht hat, ist hier nicht unvertretbar. Auf Radwegen oder unmittelbar daneben ist von Hundehaltern grundsätzlich die jederzeitige Beherrschung ihres Hundes zu verlangen, weil jederzeit mit schnelleren Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist, die durch die Begegnung mit dem Hund in Gefahr geraten können. Die von den Vorinstanzen angenommene Verschuldensteilung (1:1) stellt keine aufzugreifende Fehlbeurteilung dar.

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ogh.gv.at | 26.04.2024, 17:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ein-hundehalter-muss-seinen-hund-so-halten-dass-er-nicht-ploetzlich-auf-einen-radweg-laeuft/)

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