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Ein Fernsehwerbespot ist irreführend, wenn der Zuseher die gebotene Information nicht rasch genug erfassen kann und dadurch einen unrichtigen Eindruck gewinnt

 
 

Wie auffällig muss ein aufklärender Hinweis bei  Fernsehwerbung über Zusatzkosten sein, um den durch die übrige Ankündigung verursachten irreführenden Eindruck eines Pauschalentgelts zu beseitigen?

Das beklagte Telekommunikationsunternehmen bewarb einen Mobilfunkitarif mit mobilem Internet samt Handy in Radio und Fernsehen, indem es ein monatliches Grundentgelt in den Vordergrund stellte; die zusätzlich verrechnete jährliche „Servicepauschale“ von 20 EUR wurde im Radio verschwiegen, im Fernsehen wurden diese Zusatzkosten in einem kurz eingeblendeten Hinweis angeführt.

Das Berufungsgericht hat diese Werbung als unlautere irreführende Geschäftspraktik untersagt. Bei dem mehr als 18 Sekunden dauernden Fernsehwerbespot mit einer Fülle  rasch wechselnder, die Aufmerksamkeit auf sich ziehenden Bilder sei ein für sieben Sekunden in schwer lesbarer kleiner Schrift am unteren Bildrand eingeblendeter Hinweis aus elf Worten bzw Ziffern nicht ausreichend deutlich, den irreführenden Eindruck zu verhindern, der bei Wahrnehmung der übrigen Bilder und des gesprochenen Textes entstehe.

Der Oberste Gerichtshof hielt diese Beurteilung für nachvollziehbar und keinesfalls unvertretbar und hat das außerordentliche Rechtsmittel der Beklagten gegen das Urteil des Berufungsgerichts zurückgewiesen. Maßfigur ist der durchschnittlich informierte, verständige Verbraucher. Ein aufklärender Hinweis kann seine Täuschung durch eine mehrdeutige Werbeaussage nur verhindern, wenn ihn der Verbraucher bei anlassbezogener Aufmerksamkeit auch wahrnehmen kann. Formale Erfordernisse wie gleiche Schriftgröße oder Farbe sind nicht entscheidend. Auch eine kaum lesbare Fußzeile in der Zeitungswerbung erfüllt dieses Erfordernis selbstverständlich nicht.

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ogh.gv.at | 26.04.2024, 01:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ein-fernsehwerbespot-ist-irrefuehrend-wenn-der-zuseher-die-gebotene-information-nicht-rasch-genug-erfassen-kann-und-dadurch-einen-unrichtigen-eindruck-gewinnt/)

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