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Medienkontakte von Richtern

 
 

Medienkontakte, die Richter mit Bezug auf Zivil- und Strafverfahren, in denen sie selbst als Richter mitwirken, unterhalten, sind pflichtwidrig.

Ein Oberlandesgericht als Disziplinargericht hatte einen Richter eines Landesgerichts in einem Disziplinarverfahren einer Pflichtverletzung schuldig erkannt. Der Richter hatte in einem von ihm unter anderem gegen zwei hochrangige Staatsanwälte wegen deren Ermittlungstätigkeit in einem anderen Strafverfahren geführten Ermittlungsverfahren gegenüber einem Redakteur der APA Äußerungen über deren Verhalten als Beschuldigte getätigt.

Der Oberste Gerichtshof gab der Berufung des Richters am 17. April 2013 in öffentlicher Verhandlung nicht Folge. Das Höchstgericht betonte:

Nach dem Medienerlass des Bundesministeriums für Justiz haben außer dem Mediensprecher oder seinem Vertreter „alle anderen in der Dienststelle Tätigen“ „selbst keine Auskünfte“ an Medien zu erteilen. Soweit sich das strikte Verbot, über den Inhalt von Zivil- und Strafverfahren Auskünfte an Medienmitarbeiter zu geben, an daran mitwirkende Richter wendet, zielt es auf die Sicherung des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine von sachfremden Einflüssen unbeeinflusste Rechtsprechung und ist Ausdruck strikter Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit von Richtern.

Medienkontakte, die Richter mit Bezug auf Zivil- und Strafverfahren, in denen sie selbst als Richter mitwirken, unterhalten, sind nicht nur pflichtwidrig. Nicht dienstlich veranlasste Äußerungen, die eine Bewertung des prozessualen Verhaltens eines Beschuldigten beinhalten, beschädigen in erheblichem Maß das Ansehen des richterlichen Berufsstands.

Der Oberste Gerichtshof stellte weiters klar:

Dass das Ermittlungsverfahren „nicht öffentlich“ ist, bedeutet keineswegs, dass es „geheim“ abzulaufen hätte. Prozessverhalten von leitenden Staatsanwälten in einem gegen sie selbst geführten Ermittlungsverfahren darf durchaus Gegenstand von Auskunftserteilung durch Medienstellen sein. Sachliche Information stellt sicher, dass Medien ihrer von Art 10 MRK geschützten Rolle als „public watchdog“ gerecht werden können.

 
ogh.gv.at | 20.04.2024, 01:04
(https://www.ogh.gv.at/medieninformationen/medienkontakte-von-richtern/)

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