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Die österreichische Bank U**** haftet Anlegern gegenüber für den Verlust von Geldern, die diese im ausländischen Kapitalanlagefonds „Herald Fund“ veranlagt hatten

 
 

Dem von der Bank als Prospektkontrollorin geprüften Emissionsprospekt war nicht ausreichend deutlich zu entnehmen, dass ein einziger Manager die Verfügungsgewalt über das gesamte Fondsvermögen hatte.

Beim Herald Fund handelte es sich um einen ausländischen Kapitalanlagefonds. Die Anteilsscheine wurden in Form von Aktien ausgegeben. Emittentin war eine nach dem Recht der Cayman Islands gegründete und dort situierte Fondsgesellschaft. Im Jahr 2008 stellte sich heraus, dass der Herald Fund lediglich dazu gedient hatte, ein von Bernard L. M. aufgebautes betrügerisches „Schneeballsystem“ am Leben zu erhalten. Die beklagte österreichische Bank hatte den Emissionsprospekten des Fonds in ihrer Eigenschaft als Prospektkontrollorin  Prüfvermerke erteilt. Der Kläger, der Gelder in den Herald Fund veranlagt hatte, begehrte von der Bank Ersatz für den Verlust.

Das Gericht erster Instanz und das Berufungsgericht gaben der Klage statt.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidungen. Der Prospektkontrollor haftet grundsätzlich nicht für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts, sondern lediglich für erfolgte unrichtige oder unvollständige Kontrollen, sofern sie auf eigenem groben Verschulden beziehungsweise grobem Verschulden seiner Leute oder sonstiger Personen beruhen, die zur Prospektkontrolle herangezogen wurden. Anders als in den Verkaufsprospekten betreffend den Primeo Fund war dem Emissionsprospekt des Herald Fund der zentral risikoerhöhende Umstand, dass nur ein einziger Manager bestellt war, der auch – ohne Kontrollmöglichkeit durch die Depotbank – die Verfügungsbefugnis über das gesamte Fondsvermögen hatte, nicht mit ausreichender Deutlichkeit zu entnehmen. Gerade durch die im Prospekt verschleierte Konstruktion, die der beklagten Bank bekannt war, wurde dem Manager die Veruntreuung ermöglicht. Die Bank haftet dem Kläger daher wegen groben Verschuldens.

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ogh.gv.at | 25.04.2024, 13:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/die-oesterreichische-bank-u-haftet-anlegern-gegenueber-fuer-den-verlust-von-geldern-die-diese-im-auslaendischen-kapitalanlagefonds-herald-fund-veranlagt-hatten/)

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