Schattenwurf durch eine Hecke aus 70 Fichtenbäumen
Steht in einer Wohngegend an der Grenze eine Hecke aus 70, eng gepflanzten Fichtenbäumen mit einer Höhe von 12 bis 15 Metern, liegen massive Beeinträchtigungen der Benutzbarkeit der Nachbarliegenschaft im Osten durch Lichtentzug auf der Hand. In einem solchen Extremfall erübrigen sich Feststellungen zur Frage, wann in welchem Ausmaß den bebauten oder unbebauten Teilen der Liegenschaft durch die Bäume – und nicht durch eine allfällig nicht optimale Situierung und Planung des Wohngebäudes selbst – das Licht entzogen wird. Auch dem Umstand, dass der Kläger bereits bei Erwerb der Liegenschaft vom exorbitanten Schattenwurf wissen musste, kann kein entscheidendes Gewicht zukommen.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden