Geräuschimmissionen durch Musikproben von Hardrockbands
Für die Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung einer Wohnung kann neben der objektiv messbaren Lautstärke auch die „subjektive Lästigkeit“ maßgeblich sein, für die es auf das Empfinden eines durchschnittlichen Bewohners ankommt. Für diese „Lästigkeit“ ist vor allem auf die Tonhöhe, die Dauer und die Eigenart der Geräusche abzustellen. Die Klägerin bewohnt eine Mietwohnung in ruhiger Innenhoflage … Geräuschimmissionen durch Musikproben von Hardrockbands weiterlesen
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