Das von den Klägern in einem sehr begrünten Villenviertel einer Kleinstadt errichtete Einfamilienhaus weist überkragende Dächer mit schwarz-braun lasiertem Holz auf. Der dadurch bedingte Schattenwurf führt dazu, dass die Kläger im Haus immer künstliches Licht einschalten müssen.
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