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Todesnachricht und Nachruf zu Dr. Friedrich Fellinger, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs

 
 

Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Dr. Friedrich Fellinger nach schwerer Operation verstorben

Mit tiefer Betroffenheit gibt der Oberste Gerichtshof bekannt, dass Senatspräsident Dr. Friedrich Fellinger in der Nacht von 8. auf 9. Oktober 2016 an den Folgen einer schweren Operation gestorben ist. Alle Kolleginnen und Kollegen sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Obersten Gerichtshofs teilen mit seiner Familie, insbesondere mit seiner Ehegattin und seinen Kindern, die tiefe Trauer um den Verlust dieses warmherzigen und stets hilfsbereiten Kollegen und der großen Richterpersönlichkeit.

Dr. Friedrich Fellinger wurde am 9. April 1956 in Steyr geboren. Nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums und Absolvierung des Gerichtspraktikums ist er am 1. Oktober 1980 in den richterlichen Vorbereitungsdienst als Richteramtsanwärter eingetreten. Mit Wirksamkeit vom 1. April  1983 wurde er zum Richter des Bezirksgerichts Wels und des Arbeitsgerichts Wels ernannt. Es folgten die Ernennung zum damaligen Kreisgericht Wels im Jahr 1987 sowie eine Dienstzuteilung zum Oberlandesgericht Linz im Jahr 1989. In dieser Zeit machte sich Dr. Friedrich Fellinger vor allem auch um die Reform beim Kreisgericht Wels und die Reform des Sachverständigenwesens verdient.

Mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1990 wurde Dr. Friedrich Fellinger zum Richter des Oberlandesgerichts Linz ernannt, wo er neben der Rechtsprechungstätigkeit weiterhin mit Aufgaben der Justizverwaltung betraut war. Mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1999 erfolgte schließlich die Ernennung zum Hofrat des Obersten Gerichtshofs. Dr. Friedrich Fellinger war zunächst Berichterstatter im 10. Senat. Seit seiner Ernennung zum Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 führte er den Vorsitz im 10. Senat, der Fachsenat für sozialrechtliche Angelegenheiten ist. Dr. Friedrich Fellinger führte den Senat mit großer Umsicht und Besonnenheit. Seine Arbeitsweise war durch Fleiß und Eifer sowie durch enorme Hilfsbereitschaft und Offenheit gekennzeichnet. Mit seinem umfassenden Fachwissen hat er die sozialrechtliche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs über Jahre entscheidend mitgestaltet. Im Umgang mit den Kolleginnen und Kollegen war er überaus bescheiden. In seinen Dienstbeschreibungen wurde neben den hervorragenden fachlichen Fähigkeiten stets hervorgehoben, dass er aufgrund seiner kompetenten und freundlichen Art und seiner Persönlichkeit von allen Seiten in höchstem Maß respektiert und geschätzt wurde.

Der Oberste Gerichtshof verliert mit Dr. Friedrich Fellinger nicht nur einen höchst qualifizierten Senatsvorsitzenden, sondern auch einen überaus geschätzten Freund und Kollegen. Sein unerwarteter Tod macht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Obersten Gerichtshofs fassungslos und bestürzt. Wir sind in Gedanken bei ihm und seiner Familie.

Die Verabschiedung von Dr. Friedrich Fellinger findet beim Seelengottesdienst am 19. Oktober 2016 um 15 Uhr in der Pfarrkirche Weißkirchen an der Traun statt.

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ogh.gv.at | 28.03.2024, 21:03
(https://www.ogh.gv.at/medieninformationen/todesnachricht-und-nachruf-zu-dr-friedrich-fellinger-senatspraesident-des-obersten-gerichtshofs/)

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