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Mord an Schwester – Schuldspruch rechtskräftig

 
 

Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen..

Das Landesgericht für Strafsachen Wien als Geschworenengericht hat H. S. mit Urteil vom 22. August 2018 des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Demnach hat er am 18. September 2017 in Wien seine Schwester B. S. getötet, indem er mit einem Kampfmesser mit einer Klingenlänge von ca 20 cm zumindest 25 Mal gegen ihren Körper stach.

Der Oberste Gerichtshof hat die gegen dieses Urteil erhobene Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten mit Entscheidung vom 21. November 2018 in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen. Der behauptete Verfahrensfehler lag nicht vor (15 Os 129/18m).

Über die Berufung des Angeklagten wegen der vom Landesgericht verhängten Strafe hat das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden.

 
ogh.gv.at | 28.03.2024, 08:03
(https://www.ogh.gv.at/medieninformationen/mord-an-schwester-schuldspruch-rechtskraeftig/)

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