
Errichtung
Als geschichtliche Geburtsstunde des OGH gilt der Justiz-Ministerial-Erlass
vom 21. 8. 1848, durch den die bis dahin als höchste
Gerichtsinstanz in Zivil- und in Strafrechtssachen für
die österreichischen Erblande und die Länder der
böhmischen Krone fungierende Oberste Justizstelle
die seit ihrer Gründung im Jahre 1749 zugleich auch die
Aufgaben eines Justizministeriums wahrzunehmen hatte
zum Obersten Gericht umgestaltet und damit der österreichische
Oberste Gerichtshof als eigenständiges Höchstgericht
errichtet worden war. Mit Kaiserlichem Patent vom 7. 8. 1850
wurde das Gesetz "über die Organisation des obersten
Gerichts- und Cassationshofes in Wien" erlassen. Zum
ersten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs wurde Ludwig
Graf Taaffe bestellt, der bereits zuvor (seit 1834) Präsident
der Obersten Justizstelle war und nach 1850 auch zum ersten
Präsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofs
ernannt wurde. Die territoriale Zuständigkeit erstreckte
sich damals auf sämtliche Kronländer und umfasste
19 Oberlandesgerichtssprengel.
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| Kaiserliches Patent vom 7. August 1850 |
| Kassettendecke im Verhandlungssaal C, Initialen des Kaisers Franz Josef I. |
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