
Zugang zu den Entscheidungen
Durch die Novelle 2001 zum OGH-Gesetz, deren erklärtes Ziel die gesetzliche Regelung des Einsatzes von Informationstechnik und deren zeitgemäße Nutzung ist, wurde festgelegt, dass der Bundesminister für Justiz eine allgemein zugängliche Datenbank (Entscheidungsdokumentation Justiz) einzurichten hat, in die Entscheidungen des OGH (Volltexte), die sich nicht in einer begründungslosen Zurückweisung eines Rechtsmittels erschöpfen, sowie vom Evidenzbüro aufbereitete Entscheidungen (Rechtssätze) und andere Texte aufzunehmen sind.
Die Publikation von Gerichtsentscheidungen trägt zwei Hauptanliegen Rechnung: Einerseits erschließt sie den Rechtssuchenden eine neben dem Gesetz bestehende Rechtsquelle insoweit, als die Frage nach dem geltenden Recht sich nur beantworten lässt, wenn das in der Rechtsprechung angewandte, praktizierte Recht (die jeweils herrschende Rechtsauslegung) bekannt ist (Präjudizienfunktion). Andererseits ermöglicht die Publikation gerichtlicher Entscheidungen eine wirksame inhaltliche Kontrolle durch die Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsprinzip), die durch die solcherart eröffneten Diskussions- und Kritikmöglichkeiten einen wesentlichen Faktor der Rechtsstaatlichkeit darstellt.
In der Praxis werden die Volltexte der Entscheidungen des OGH und die Rechtssätze vom Evidenzbüro in der Datenbank dokumentiert. Ende 2009 waren in der Datenbank über 95.000 Volltexte und über 120.000 Rechtssätze aus oberstgerichtlichen Entscheidungen erfasst. Sie gibt damit praktisch einen lückenlosen Überblick über die Rechtsprechung des OGH seit dem Jahr 1950. Die Volltexte der Entscheidungen in Zivilsachen sind seit 1985, der Entscheidungen in Strafsachen seit 1980 lückenlos erfasst. Die Rechtsprechung des OGH in der Zeit zwischen 1950 und 1980/1985 ist durch Rechtssätze und ausgewählte Volltexte dokumentiert.
Diese Datenbank ist unter dem Namen "Judikatur Justiz (OGH, OLG, LG, BG, AUSL)” in das Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS) eingebettet. Das RIS beherbergt noch eine ganze Reihe weiterer Datenbanken (zB Bundesrecht, alle Landesrechte, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof etc). Zuständig für die fachliche Planung und Koordinierung des RIS ist das Bundeskanzleramt. Inhaltlich verantwortlich sind die die jeweiligen Daten einbringenden Stellen.
Die einzelnen Datenbanken sind unter der Internet-Adresse www.ris.bka.gv.at kostenlos abfragbar. Dort finden sich auch entsprechende Anleitungen und Hilfen zwecks optimaler Nutzung. Nachdem der Zugang zu den Volltexten und Rechtssätzen des OGH ursprünglich nur gebührenpflichtig über die Rechtsdatenbank möglich war, stehen diese Daten seit dem 6. 12. 2000 über das Internet frei zur Verfügung.
Jenen Personen, die nicht von der Möglichkeit der Abfrage per Internet Gebrauch machen (wollen oder können), hat das Evidenzbüro nach Maßgabe der personellen und technischen Voraussetzungen durch Erteilung anonymisierter Ausdrucke gegen Kostenersatz Einsicht in die Entscheidungsdokumentation Justiz zu gewähren.
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| Rechtsinformationssystem (RIS), Abfragemaske „Judikatur“ |

| RIS, Trefferliste der Rechtssätze
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