Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur Österreich

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Zugänglichkeit von Entscheidungen

Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofes
 
I. Gestern
 
Bereits ab Einrichtung des OGH wurde das Erfordernis erkannt, durch eine Dokumentation von Entscheidungen die Einheitlichkeit der Judikatur sicherzustellen. Seit dem Jahr 1853 wurde ein "Präjudizienbuch” (ab 1854 "Judikatenbuch") geführt, in dem nur von einem verstärkten Senat von 15 Mitgliedern gefällte Entscheidungen erfasst wurden.
 
1872 wurde mit kaiserlicher Entschließung das so genannte "Spruchrepertorium" angelegt, in das alle Entscheidungen auf dem Gebiet des Zivilrechtes einzutragen waren, die Gegenstand einer näheren Erörterung und besonderen Problematisierung im Senat gebildet hatten; ein Abweichen von einer im Spruchrepertorium eingetragenen Rechtsprechung war nur nach Entscheidung im verstärkten Senat zulässig.
 
Im Jahre 1907 wurde erstmals ein, auch personell für diesen Zweck ausgestattetes "Evidenzbureau” mit der Aufgabe geschaffen, "alle grundsätzlich wichtigen Entscheidungen des Gerichtshofes zu verzeichnen und die Mitglieder jeweils sogleich von der Art der Lösung aufgetretener Rechtsfragen zu unterrichten”, zu welchem Zweck ein Kataster und ein Materienregister eingerichtet wurden. In ähnlicher Form, allerdings mit einer detaillierteren Aufgabenbeschreibung ("Instruktion für das Evidenzbureau”), wurde die Erfassung von Entscheidungen des OGH auch in der Zeit der Ersten Republik bis zum Jahr 1939 fortgeführt.
 
Ende März 1939 musste der OGH seine Tätigkeit einstellen, da seine Zuständigkeit dem Reichsgericht übertragen worden war. Man verbrachte hierauf nicht nur die Zivil- und Strafakten, sondern auch die Akten des Evidenzbüros nach Leipzig, wo sie in der Folge verloren gingen. Aus der Zeit vor Ende des Zweiten Weltkrieges sind daher keinerlei Unterlagen vorhanden.
 
Nach der Wiedererrichtung des OGH im Jahre 1945 wurde die oben genannte "Instruktion" in die Geschäftsordnung eingefügt, doch konnte die Tätigkeit des Evidenzbüros anfänglich wegen Personalmangels nicht voll umgesetzt werden.
 
Im Jahr 1950 wurde unter der Leitung des Rates des OGH Dr. Hohenecker das Evidenzbüro mit den heutigen Strukturen geschaffen. Es nahm im selben Jahr seine Tätigkeit auf. Seither wurden alle Entscheidungen des OGH von (nunmehr dem Evidenzbüro zugeteilten) Richtern und Richterinnen ausgewertet, die wesentlichen Rechtssätze exzerpiert und nach Überprüfung durch die jeweiligen Senatsvorsitzenden in Karteiblättern aufgenommen; die Indizierung in der Kartei erfolgte nach Gesetzen, Paragrafen und Absätzen, wobei teilweise (im Fall einer sehr großen Zahl von Entscheidungen zu ein und derselben Bestimmung) zur Wahrung der Übersichtlichkeit entsprechende Untergliederungen eingeführt wurden.

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Bild: Evidenzbüro, Handkartei (vor 1993)
Evidenzbüro, Handkartei (vor 1993)
Bild: Vor der Umstellung auf EDV, Karteikästen
Vor der Umstellung auf EDV, Karteikästen
 
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