Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Stiefkindadoption nach neuer Rechtslage nun auch für gleichgeschlechtliche Paare zulässig

 
 

Nach einem Urteil des EGMR vom 19. 2. 2013 schuf der österreichische Gesetzgeber durch das Adoptionsrechtsänderungsgesetz (AdRÄG) 2013 mit Wirkung vom 1. 8. 2013 die Möglichkeit der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare. Die neue Rechtslage ist auch auf Adoptionsverträge anzuwenden, die schon vor diesem Stichtag abgeschlossen wurden.

Die leibliche Mutter des im Jahr 2012 nach Insemination mit dem Samen eines anonymen Spenders in Deutschland geborenen Kindes lebt mit ihrer Partnerin seit dem Jahr 1998 in aufrechter Lebensgemeinschaft. Im Jahr 2011 hatten die beiden Frauen eine eingetragene Partnerschaft begründet. Im Juli 2012 schlossen das durch die leibliche Mutter vertretene Kind und die Partnerin der Mutter einen Adoptionsvertrag.

Ihr gemeinsamer Antrag, die Adoption zu bewilligen, wurde von den Vorinstanzen ohne Durchführung eines weiteren Verfahrens mit dem Hinweis auf die damalige Rechtslage, nach der die sogenannte Stiefkindadoption nur für heterosexuelle Paare zulässig war, abgewiesen.

Mit Urteil des EGMR vom 19. 2. 2013 wurde zu einem ähnlich gelagerten Fall (9 Ob 62/06t) eine Verletzung des Diskriminierungsverbots und des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die Republik Österreich festgestellt. Dieses Urteil veranlasste den österreichischen Gesetzgeber zu einer Änderung der adoptionsrechtlichen Regelungen, die mit 1. 8. 2013 in Kraft getreten ist. Danach besteht nun auch für gleichgeschlechtliche Paare, einschließlich eingetragener Partner, die Möglichkeit der Stiefkindadoption.

Da die neue Rechtslage auch auf Adoptionsverträge anzuwenden ist, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden, war sie vom Obersten Gerichtshof bei der Erledigung des Revisionsrekurses der Antragstellerinnen bereits zu berücksichtigen. Die Entscheidungen der Vorinstanzen wurden aufgehoben und die Adoptionssache wurde zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens an das Erstgericht zurückverwiesen.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 25.04.2024, 04:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/stiefkindadoption-nach-neuer-rechtslage-nun-auch-fuer-gleichgeschlechtliche-paare-zulaessig/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710