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„Stickeraktionen“ sind nicht grundsätzlich unzulässig

 
 

Zwar sind direkte Aufforderungen an Kinder, bestimmte Waren zu kaufen, unzulässig. Eine bloße Werbung für „Stickeraktionen“ ist davon aber nicht erfasst.

Aufgrund einer Klage des VKI hatte der Oberste Gerichtshof neuerlich eine „Stickeraktion“ einer großen Handelskette zu beurteilen.

Wie schon in einem Verfahren gegen einen Mitbewerber der Beklagten hielt er fest, dass eine an Kinder gerichtete „direkte Aufforderung zum Kauf“ eines Sammelalbums aufgrund europarechtlicher Vorgaben (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) unzulässig ist. Daraus folgt aber nicht, dass die Beklagte überhaupt nicht für die Stickeraktion werben dürfte.

Eltern kann nach der Rechtsprechung zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) grundsätzlich zugemutet werden, den Wünschen ihrer Kinder auch dann Grenzen zu setzen, wenn diese Wünsche durch Werbung veranlasst oder verstärkt werden; an Kinder gerichtete Werbung ist daher nicht grundsätzlich unzulässig. Anderes würde zwar bei irreführender oder sonst unlauterer Werbung gelten. Eine Irreführung lag hier aber nicht vor, weil die Beklagte – auch für Kinder verständlich – darlegte, dass die Abgabe der Sticker vom jeweiligen Einkaufswert abhing.

Das mögliche Ausnutzen des Sammeltriebs und ein allfälliger „Gruppendruck“ (Stickertausch) begründeten noch keine Unlauterkeit. Ein gewisser Gruppendruck könnte sich zwar daraus ergeben, dass Kinder durch Teilnahme am Stickertausch „dazugehören“ wollten. In Anbetracht der vielen anderen Formen von Gruppendruck, dem Kinder und damit ihre Eltern heute ausgesetzt sind (Markenkleidung, elektronische Geräte, Teilnahme an Veranstaltungen), fallen die negativen Folgen solcher Tauschbörsen aber nicht entscheidend ins Gewicht. Vielmehr kann Eltern nach Auffassung des Obersten Gerichtshofs zugemutet werden, sich gegebenenfalls den Wünschen ihrer Kinder zu widersetzen und ihnen zu erläutern, dass und aus welchen Gründen sie den Einkauf bei Mitbewerbern der Beklagten vorziehen. Das damit verbundene Schaffen eines kritischen Bewusstseins sei ein wichtiges Element bei der Erziehung von Kindern zu mündigen Verbrauchern.

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ogh.gv.at | 29.03.2024, 01:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/stickeraktionen-sind-nicht-grundsaetzlich-unzulaessig/)

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