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Sachwalter im Strafverfahren

 
 

Dem Sachwalter kommt im Strafverfahren kein Aussageverweigerungsrecht zu.

Mit Urteil eines Schöffengerichts wurde ein Betroffener gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

In der Hauptverhandlung hatte sein Sachwalter über für die Aufklärung der Tat wesentliche Wahrnehmungen zu Tatsachen ausgesagt. Die Nichtigkeitsbeschwerde beanstandete diesen Umstand.

Der Oberste Gerichtshof stellte dazu klar:

Ein Aussageverweigerungsrecht kommt dem Sachwalter im Strafverfahren nicht in dieser Funktion, sondern nur als Angehörigem eines der in § 157 Abs 1 StPO genannten Personenkreise unter den dortigen Voraussetzungen zu.

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ogh.gv.at | 25.04.2024, 23:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/sachwalter-im-strafverfahren/)

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