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Kein Schadenersatz für eine beim Fußballspiel zugefügte Verletzung

 
 

Maßgeblich ist, ob das Verhalten des Schädigers über einen beim Kampf um den Ball vorkommenden typischen Regelverstoß hinausgeht.

Bei einem Fußballmeisterschaftsspiel bekam der Beklagte halb links im Mittelfeld den Ball und hatte die Möglichkeit, mit einem schnellen Tempodribbling zum gegnerischen Tor zu laufen. Der Kläger lief über einige Meter hinter ihm her und hielt ihn am Trikot zurück. Der Beklagte, dessen Mannschaft im Rückstand war, wollte die Torchance wahren und versuchte, sich im Lauf loszureißen. Ohne sich umzudrehen oder zurückzuschauen und ohne zu zielen, schlug der Beklagte, im Bemühen, sich loszureißen, mit geöffneter Handfläche nach hinten aus. Er traf dabei den im Laufen nach vorn gebeugten Kläger an den Schneidezähnen mit der Außenseite des Unterarms im Bereich des Außenknöchels, wodurch der Kläger an den beiden oberen Schneidezähnen verletzt wurde. All dies geschah im Zug einer einheitlichen Spielaktion, während derer der Ball im Spiel war. Das Spiel wurde durch den Foul Pfiff des Schiedsrichters unterbrochen, der das Zurückhalten des Klägers ahndete. Der Beklagte wurde in weiterer Folge wegen Foul Spiels ausgeschlossen.

Die Vorinstanzen wiesen das auf Schadenersatz gerichtete Klagebegehren des Klägers ab.

Der Oberste Gerichtshof billigte diese Entscheidung. Es kann immer nur im konkreten Fall beurteilt werden, ob dem Spieler ein rechtswidriges Fehlverhalten vorwerfbar ist, das über einen im Kampf um den Ball im Zuge eines Fußballspiels immer wieder vorkommenden typischen Regelverstoß hinausgeht. Die Vorinstanzen haben in vertretbarer Weise ausgeführt, dass dem Beklagten zwar ein Regelverstoß vorzuwerfen ist, dass ihn sein Verhalten aber nicht schadenersatzpflichtig macht. Dafür war maßgeblich, dass der Kläger selbst regelwidrig handelte, weil er den Beklagten am Trikot zurückhielt, sowie dass der Beklagte sich lediglich – und ohne Absicht, den Kläger zu verletzen – von diesem losreißen wollte, um seine Torchance zu wahren.

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ogh.gv.at | 25.04.2024, 14:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/kein-schadenersatz-fuer-eine-beim-fussballspiel-zugefuegte-verletzung/)

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