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Entzug der Pensionsleistung

 
 

Die Verpflichtung des Versicherten, sich einer zumutbaren Heilbehandlung zu unterziehen, ist generell von einem entsprechenden Verlangen des Versicherungsträgers abhängig.

Die Klägerin bezog nach einem Reitunfall zuletzt eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension. Diese wurde ihr mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt entzogen, weil sie wegen wesentlich geänderter Umstände nunmehr wieder berufsfähig sei.

Dagegen erhob die Klägerin Klage mit dem Begehren auf Weitergewährung der Pension ab 1. 12. 1998. Im Zuge des gerichtlichen Verfahrens erklärte eine gerichtliche Sachverständige, dass der gegenwärtige (eine Berufstätigkeit ausschließende) Zustand der Versicherten durch eine ihr zumutbare psychiatrische Therapie innerhalb von sechs Monaten so weit gebessert werden könne, dass sie sodann wiederum in der Lage sein sollte, ganztägig leichte Arbeiten auszuführen. Die Klägerin unterzog sich dieser Therapie nicht.

Das Erstgericht gab dem auf Weitergewährung der Berufsunfähigkeitspension ab 1. 12. 1998 gerichteten Klagebegehren unbefristet statt. Das Berufungsgericht gab dem Klagebegehren nur für die Zeit bis 31. 5. 2003 statt und wies das Mehrbegehren für die Zeit ab 1. 6. 2003 ab. Da die Klägerin ihrer Mitwirkungspflicht im Pensionsverfahren, sich einer zumutbaren Heilbehandlung zu unterziehen, nicht nachgekommen sei, sei ihr die Pension mit Ablauf des Monates Mai 2003 zu entziehen.

Der Oberste Gerichtshof stellte das Ersturteil wieder her.

Die Verpflichtung des Versicherten, sich einer zumutbaren Heilbehandlung zu unterziehen, sei generell von einem entsprechenden Verlangen des Versicherungsträgers abhängig. Im vorliegenden Fall fehle ein derartiges Verlangen des Versicherungsträgers. Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht liege daher nicht vor. Im übrigen müsse für die Verletzung einer Mitwirkungspflicht für den Versicherten aus den Gesamtumständen im Einzelfall eindeutig erkennbar sein, dass die Missachtung des Verlangens des Versicherungsträgers, die zumutbare Heilbehandlung auch durchzuführen, als Sanktion den Leistungsverlust nach sich ziehe.

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ogh.gv.at | 28.03.2024, 08:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/entzug-der-pensionsleistung/)

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