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Einziehung bei strafbarer Handlung in einem Medium

 
 

Einziehung im selbständigen Verfahren nach § 33 Abs 2 MedienG trotz allfälliger Verjährung der Tat.

Auf Grund einer von der Generalprokuratur eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes hatte der Oberste Gerichtshof zu entscheiden, ob im Fall der Verwirklichung des objektiven Tatbestands einer strafbaren Handlung in einem Medium (hier: Üble Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB) die Einziehung (zB Löschung eines Videos) in einem selbständigen Verfahren nach § 33 Abs 2 MedienG auch im Fall der Verjährung der Strafbarkeit des Medieninhaltsdelikts (§ 32 MedienG) zulässig ist.

Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs spricht der Gesetzeszweck für die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme unabhängig von der allfälligen Verjährung der Strafbarkeit der Tat. § 57 Abs 4 StGB steht einer Einziehung nicht entgegen.

Zum Volltext im RIS.

 
ogh.gv.at | 28.03.2024, 16:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/einziehung-bei-strafbarer-handlung-in-einem-medium/)

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