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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch Krankengeldbezug am Ende des 6-Monats-Zeitraums

 
 

Es liegt keine anspruchsschädliche Unterbrechung der Erwerbstätigkeit durch einen Krankengeldbezug vor, wenn die Unterbrechung weniger als 14 Tage dauert, auch wenn sie am Ende des 6-Monats-Zeitraums liegt.

Die Klägerin, die in einem aufrechten Dienstverhältnis steht, befand sich während ihrer Schwangerschaft immer wieder im Krankenstand. Nach dem Ende ihres Anspruchs auf Entgeltfortzahlung bezog sie Krankengeld für 7 Tage und befand sich anschließend im vorzeitigen Mutterschutz mit Anspruch auf Wochengeld. Sie begehrte aus Anlass der Geburt ihrer Tochter einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld.

Das Erstgericht gab dem Klagebegehren (teilweise) statt, das Berufungsgericht wies es (zur Gänze) ab.

Der Oberste Gerichtshof bejahte einen Anspruch der Klägerin auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Auch wenn das Nichtbestehen einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit während der Zeit eines (ausschließlichen) Krankengeldbezugs bereits zu Beginn des sechsmonatigen Beobachtungszeitraums vor der Geburt bzw vor dem Beginn des Beschäftigungsverbots begrifflich keine „Unterbrechung“ der Erwerbstätigkeit darstelle, weil „nur etwas, das bereits begonnen habe, unterbrochen werden könne“, sei daraus nicht zwingend ableitbar, dass dies in gleicher Weise auch für einen Krankengeldbezug am Ende des sechsmonatigen Beobachtungszeitraums gelten müsse. In diesem Fall habe nämlich mit Beginn des sechsmonatigen Beobachtungszeitraums auch die sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit „begonnen“. Ende der sechsmonatige Beobachtungszeitraum mit einer weniger als 14 Tage dauernden Unterbrechung der Erwerbstätigkeit infolge Krankengeldbezugs, sei dies für den Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld daher nicht schädlich.

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ogh.gv.at | 24.04.2024, 22:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld-unterbrechung-der-erwerbstaetigkeit-durch-krankengeldbezug-am-ende-des-6-monats-zeitraums/)

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