Zum Hauptinhalt
 
 
 
 

Anwaltszwang bei mehreren Forderungen

 
 

Übersteigen mehrere, zufolge tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhangs zusammenzurechnende Ansprüche insgesamt 5.000 EUR, besteht vor dem Bezirksgericht absolute Anwaltspflicht.

Der Oberste Gerichtshof kam im Anlassfall zum Ergebnis, dass jener Fall, in dem ein Kläger aus einem bestimmten Sachverhalt einen einzigen Anspruch in der Höhe von 5.100 EUR ableitet, betreffend die anwaltliche Vertretungspflicht nicht anders behandelt werden kann, als jener Fall, in dem der Kläger aus demselben Sachverhalt mehrere Ansprüche ableitet, die erst zusammen den Betrag von 5.100 EUR erreichen.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 29.03.2024, 13:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/anwaltszwang-bei-mehreren-forderungen/)

Oberster Gerichtshof  |  Schmerlingplatz 11 , A-1010 Wien  |  Telefon: +43 1 52152 0  |  Telefax: +43 1 52152 3710