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Anklageüberschreitung ist am prozessualen Tatbegriff zu messen

 
 

Mehrere Taten im Sinn des materiellen Tatbegriffs können eine einzige Tat im Sinn des prozessualen Tatbegriffs sein.

Dem Angeklagten wurde das Verbrechen des Raubes vorgeworfen. Verurteilt wurde er wegen der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB, weil er eine vor ihm flüchtende Person mittels „Beinfeger“ zu Sturz brachte und dadurch verletzte.

Er wandte sich mit Nichtigkeitsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof. Der Beschwerdeführer behauptete zum Schuldspruch wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB eine Überschreitung der Anklage (§ 281 Abs 1 Z 8 StPO).

Der Oberste Gerichtshof wies die Nichtigkeitsbeschwerde zurück und stellte klar:

Der geltend gemachte Nichtigkeitsgrund bezieht sich auf die Identität von angeklagtem und urteilsmäßig erledigtem Handlungssubstrat, also darauf, ob Anklage und Urteil denselben Lebenssachverhalt (im Sinn eines prozessualen Tatbegriffs) meinen.

Dabei bilden Anklagetenor und Begründung der Anklageschrift eine Einheit.

Die Begründung der Anklage zur Raubtat umfasste ein daran anschließendes gewaltsames Vorgehen des Nichtigkeitswerbers gegen den Flüchtenden, unter anderem dadurch, dass er ihm, nachdem er ihn eingeholt hatte, einen sogenannten „Beinfeger“ versetzte, sodass dieser im vollen Lauf zu Sturz kam.

Darin findet die vom Schuldspruchpunkt umfasste Misshandlung, aus der eine fahrlässig zugefügte Körperverletzung resultierte, aber jedenfalls Deckung.

Ob die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB erhoben und im Rahmen des Raubvorwurfs auch die Anwendung von Gewalt (im Sinn rechtlicher Kategorien) dargestellt hat, ist demgegenüber unter dem Aspekt der behaupteten Nichtigkeit ohne Bedeutung, zumal das Gericht bei der Urteilsfällung nur an den vom Ankläger individualisierten Sachverhalt, nicht aber an dessen rechtliche Beurteilung der Tat gebunden ist.

Zum Volltext im RIS

 
ogh.gv.at | 29.03.2024, 10:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/anklageueberschreitung-ist-am-prozessualen-tatbegriff-zu-messen/)

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