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Ablehnung des vom Gericht ausgewählten Sachverständigen

 
 

Ein Recht der Parteien, die vom Gericht ausgewählten Sachverständigen formell abzulehnen, ist der StPO fremd. Die Überprüfung gutachterlicher Expertisen kann nur mittels erheblicher Einwendungen im Sinn des § 120 StPO erwirkt werden.

Ein Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe von 220.000 Euro und zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, weil er als faktischer Geschäftsführer einer im Baugewerbe tätigen GmbH in den Jahren 1996 bis 2000 unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe inhaltlich richtiger Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie Steuererklärungen Verkürzungen an Kapitalertragsteuer und Umsatzsteuer im Gesamtbetrag von rund 3,8 Mio S (ca 276.000 Euro) bewirkt hatte.

Der Angeklagte erhob gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde. Er bezog sich unter anderem auf seine vom Erstgericht verworfene Ablehnung des beigezogenen Sachverständigen.

Der Oberste Gerichtshof wies die Nichtigkeitsbeschwerde zurück.

Er hielt fest, dass der StPO ein Recht der Parteien, die vom Gericht ausgewählten Sachverständigen formell abzulehnen, fremd ist. Vielmehr kann eine Überprüfung von Expertisen prozessordnungskonform nur mittels erheblicher Einwendungen (§ 120 StPO) erwirkt werden.

Beziehen sich die Einwendungen auf die Sachkenntnis des Gutachters, ist die Kritik an den Kriterien der §§ 125 f StPO auszurichten. Diese Bestimmungen gelangen zur Anwendung, wenn der Befund dunkel, unbestimmt, in sich selbst oder in Relation zu erhobenen Tatumständen widersprüchlich ist oder wenn die Angaben zweier Sachverständiger erheblich voneinander abweichen, ferner dann, wenn sich solche Mängel oder Widersprüche in Bezug auf das Gutachten ergeben oder wenn sich dieses als unschlüssig erweist.

Auf den Anschein der Befangenheit gegründete Einwendungen sind nur dann beachtlich, wenn zu erkennen ist, dass der Sachverständige sein Gutachten auch dann nicht zu ändern gewillt ist, wenn Verfahrensergebnisse dessen Unrichtigkeit aufzeigen.

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ogh.gv.at | 25.04.2024, 21:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ablehnung-des-vom-gericht-ausgewaehlten-sachverstaendigen/)

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