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Haftungsfragen nach Unfall bei einer „Mondscheinrodelfahrt“

 
 

Eine ungeübte Rodlerin stieß gegen eine talwärts fahrende Pistenraupe und zog sich diverse Verletzungen zu. Der Oberste Gerichtshof beleuchtet die Verantwortlichkeit der Beteiligten für diesen Unfall.

Die Klägerin fuhr gegen 21:00 Uhr in einer aus 12 bis 15 Personen bestehenden Gruppe mit dem Erstbeklagten auf der von ihm gelenkten Pistenraupe zur Bergstation, um eine „Mondscheinrodelfahrt“, für die sie 7 EUR gezahlt hatte, zu absolvieren. Sie war ungeübt, das letzte Mal hatte sie in ihrer Kindheit gerodelt. Bei der Bergstation angelangt, wendete der Erstbeklagte das Pistengerät und fuhr am rechten Pistenrand mit ca 20 km/h wieder talwärts. Eine Einweisung der Rodler erfolgte nicht. Der Erstbeklagte sagte nur, dass die Rodelbahn im beleuchteten (linken) Pistenbereich verlaufe. Die Klägerin war unter den letzten Rodlern. Im Bereich einer Kuppe sah sie das ca 80 m weit entfernte Pistengerät. Bei ihrer Weiterfahrt verlor sie aus ungeklärten Gründen die Kontrolle über die Rodel und fuhr vom linken Pistenrand über eine Strecke von 80 m in gerader Linie auf die Pistenraupe zu. Sie stieß mit dem Kopf gegen den Schild des Pistengeräts und geriet mit Hüften und Beinen unter dessen Ketten.

Das Erstgericht wies das auf Schadenersatz gerichtete Klagebegehren ab, das Berufungsgericht gab mit Teilzwischenurteil dem Leistungsbegehren dem Grunde nach statt.

Der Oberste Gerichtshof änderte diese Entscheidung im Sinne gleichteiligen Verschuldens ab. Nach seinen Ausführungen stellte das gleichzeitig mit der Rodlergruppe abfahrende Pistengerät ein permanentes Hindernis und eine atypische Gefahr für die Rodler dar. Diese wäre leicht zu vermeiden gewesen, wenn der Erstbeklagte erst nach den Rodlern abgefahren wäre. Da ihm dies auch erkennbar war, ist ihm ein Verschulden an dem Unfall anzulasten. Die Klägerin trifft jedoch ein gleichteiliges Mitverschulden, weil sie mehrere (im Detail festgestellte) Möglichkeiten, die Kollision zu verhindern, ungenutzt ließ.

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ogh.gv.at | 24.04.2024, 20:04
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/haftungsfragen-nach-unfall-bei-einer-mondscheinrodelfahrt/)

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