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Ballonunfall

 
 

Nur berechtigte Mitfahrer sind von den vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten des Ballonfahrtunternehmens gegenüber dem veranstaltenden Verein umfasst.

Das beklagte Unternehmen führte aufgrund eines Vertrags mit einem Verein Ballonfesselstarts für Gewinner eines Gewinnspiels des Vereins durch. Der bei der klagenden Krankenversicherungsanstalt versicherte Minderjährige wurde anlässlich einer solchen Ballonfahrt dadurch schwer verletzt, dass sich eines der Seile des unkontrolliert und ungewollt aufsteigenden Ballons um seinen linken Unterschenkel wickelte und ihn etwa 15 m in die Höhe zog. Die klagende Krankenversicherung erbrachte Leistungen an den Minderjährigen in Höhe von rund 37.000 EUR.

Die Klägerin begehrte von der Beklagten den Ersatz ihrer Leistungen und die Feststellung der Haftung der Beklagten für den Ersatz künftiger Pflichtleistungen. Der Verletzte sei aufgrund des Vertrags zwischen der Beklagten und dem Verein im Schutzpflichtenkreis der Beklagten, welche diese Schutzpflichten gröblich missachtet habe. Spät- und/oder Dauerfolgen seien nicht auszuschließen.

Die Beklagte brachte unter anderem vor, der Minderjährige habe keine Berechtigung zum Ballonfahren gehabt und kein Ticket erhalten. Er habe sich allenfalls als „Schwarzfahrer“ im Ballon befunden, sodass schon aus diesem Grund keine Haftung bestehe.

Der Oberste Gerichtshof bejahte den adäquaten Kausalzusammenhang zwischen dem Fehlverhalten der Mitarbeiter der Beklagten und den Verletzungen des Minderjährigen, verwies aber die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück, weil zur strittigen Frage, ob der Minderjährige zu den berechtigten Ballonfahrern gehörte, Feststellungen fehlten. Die Beantwortung dieser Frage ist für die Beurteilung entscheidend, ob die Schutzpflicht der Beklagten aus dem Vertrag mit dem veranstaltenden Verein auch den Minderjährigen umfasst, um eine Gehilfenhaftung nach Vertragsrecht Platz greifen zu lassen. Dies ist nur gegenüber berechtigten Ballonfahrern, nicht aber gegenüber unberechtigten Personen der Fall.

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ogh.gv.at | 28.03.2024, 16:03
(https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/ballonunfall/)

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